Werden Sie sich in den Beratungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für eine auskömmliche Finanzierung von ambulanter Psychotherapie und eine Entlastung der Versorgungssituation einsetzen?
Sehr geehrte Frau Bas, ich bin niedergelassener Psychotherapeut in Münster.Die Regierungskoalition plant, Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zu vergüten. Diese Maßnahme würde zwangsläufig zu einer weiteren Verknappung von Therapieplätzen führen. Die Wartezeiten werden sich weiter erhöhen, Praxen werden weniger rentabel.Ferner ist vorgesehen, dass die Zuschläge zur Kurzzeittherapie gestrichen werden sollen. Dies bedeutet eine weitere Kürzung der Honorare für Psychotherapie nach der Kürzung um 4,5% zum 01.04.2026. Es ist vielfach belegt, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, ein Mehrfaches an Folgekosten einspart.Gleichzeitig entzieht sich der Staat seiner Verpflichtung, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger auskömmlich zu finanzieren.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zur beschlossenen Absenkung der Honorare durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten habe ich bereits hier Stellung genommen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/welche-position-beziehen-sie-zur-pauschalen-kuerzung-der-honorare-in-der-psychotherapie-um-45
Die gesetzliche Krankenversicherung braucht kurzfristig grundlegende Reformen, um die dramatische Finanzlage der GKV zu verbessern. Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.
Zugleich wollen wir weiterhin ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau sicherstellen. Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, die mentale Gesundheit zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Versorgung gilt es unbedingt zu vermeiden.
Das Bundeskabinett hat am 29. April das Beitragsstabilisierungsgesetz für die GKV mit den genannten Änderungen auf den Weg gebracht. Im laufenden parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf weiter beraten. Ihre Kritikpunkte leite ich gerne an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiter.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

