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Bärbel Bas
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Frage von Günter D. •

Warum werden die versicherungsfremden Leistungen in Höhe von 124,1 Mrd. Euro nicht vollumfänglich aus der Steuerkasse finanziert? (Stand 2023)

Sehr geehrte Frau Bas, Die Rentenversicherung erhält nur 84,3Mrd € an Bundeszuschüsse, 39,8 Mrd. € tragen die Beitragszahler. Wenn dieser Fehlbetrag ausgeglichen würde, könnte der Beitragssatz von derzeit 18,6 % auf 16,6 % gesenkt werden. Quelle: Stiftung Warentest: Heft Finanzen 11.2025

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Es ist richtig und wichtig, dass die Rentenversicherung als Sozialversicherung auch Leistungen erbringt, denen keine vorherigen Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden können.

Welche Leistungen als versicherungsfremd – oder präziser: als nicht beitragsgedeckt – anzusehen sind, lässt sich aber nicht eindeutig festlegen. Daher werden die nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Grundlage einer engen und einer erweiterten Abgrenzung bestimmt.

Die Bundeszuschüsse lagen 2023 mit 84,3 Mrd. Euro zwischen den nicht beitragsgedeckten Leistungen in der engen (68,2 Mrd. Euro) und der erweiterten Abgrenzung (124,1 Mrd. Euro). Sie tragen damit sowohl dem Zweck der pauschalen Abgeltung der nicht beitragsgedeckten Leistungen als auch der allgemeinen Sicherungsfunktion angemessen Rechnung.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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