Wann werden Verbeamtungen auf hoheitliche Bereiche beschränkt?
Guten Tag Frau Bas,
Gibt es konkrete Vorstellungen, Verbeamtungen auf hohheitliche Bereiche zu beschränken? Momentan passiert m.E. das Gegenteil, es wird hemmungslos weiterverbeamtet. Das ist ein Widerspruch zu den Vorgaben, die gemacht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
H.M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich persönlich habe Sympathie für den Vorschlag, Verbeamtungen auf jene Bereiche zu beschränken, in denen sie zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unbedingt notwendig sind. Das gilt sicherlich für Bereiche wie Polizei, Justiz oder Feuerwehr. Hierzu gibt es aktuell allerdings keine gemeinsame Vereinbarung innerhalb der Koalition.
Klar ist zudem: Die meisten Verbeamtungen werden von den einzelnen Bundesländern vorgenommen, die jeweils über eigene beamtenrechtliche Regelungen verfügen. Eine grundsätzliche Änderung des Beamtensystems würde daher auch eine Einigung mit den Ländern erfordern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen, zum Beispiel über www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

