Wann werden Verbeamtungen auf hoheitliche Bereiche beschränkt?
Guten Tag Frau Bas,
Gibt es konkrete Vorstellungen, Verbeamtungen auf hohheitliche Bereiche zu beschränken? Momentan passiert m.E. das Gegenteil, es wird hemmungslos weiterverbeamtet. Das ist ein Widerspruch zu den Vorgaben, die gemacht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
H.M.
Weitere Fragen an Bärbel Bas
Klar ist aber auch: Wenn es um unsere Demokratie geht, ziehen wir an einem Strang. SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart, jede Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft – von innen wie von außen – abzuwehren und keine Zusammenarbeit mit Kräften einzugehen, die diese Grundordnung verachten und zerstören wollen.
Es handelt sich um ein Verbrechen, das in Russland an einem russischen Staatsbürger begangen wurde. Wir können solche Taten klar verurteilen, zu ihrer Aufklärung beitragen, politischen Druck ausüben und internationale Sanktionen unterstützen. Die Verantwortung für eine mögliche Entschädigung von Frau Nawalnaja sehe ich jedoch eindeutig beim russischen Staat.
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir darauf geeinigt, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abzuschaffen, andererseits aber die doppelte Staatsbürgerschaft sowie die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren beizubehalten. Dass die Koalitionspartner eigene – auch gegensätzliche – Positionen haben, sich aber in einer Koalition aufeinander zubewegen müssen, ist ein normaler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.
Unser Ziel ist es, unseren Sozialstaat zukunftsfest aufzustellen. Wir wollen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, und dass Menschen eine echte Perspektive bekommen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen.

