Sollen berufsständische Versorgungseinrichtungen aufgelöst werden und die Mitglieder ebenfalls in die DRV einzahlen?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
im Rahmen der Neustrukturierung der Alterssicherung wird diskutiert die Beamtinnen und Beamten in die DRV einzahlen zu lassen.
Gem. SGB VI sind Angehörige der sog. Kammerberufe mit eigenen Versorgungseinrichtungen von der Versicherungspflicht in der DRV befreit. Es gibt in Deutschland 91 Versorgungskammern nach Landesrecht. Hauptsächlich sind in diesen Personen die über den Durchschnitt bzw. über der BBG in der DRV verdienen.
Ist beabsichtigt diese ebenfalls in der DRV einzahlen zu lassen? Wenn nicht, aus welchen Gründen wird hiervon Abstand genommen?
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD

