Sehr geehrte Frau Bas,warum wird die Rentenerhöhung prozentual berechnet und nicht um einen einheitlichen Eurobetrag erhöht? So hätte jeder Rentner die gleiche Kaufkraft!!!

Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung.
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Diesem Prinzip folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert.
Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar. Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würde damit für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit höheren Einzahlungen der Rentenbetrag nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen. Dies würde dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, weil der Zusammenhang zwischen Vorleistung und Leistung, Beitrag und Rente aufgelöst würde.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas