Sehr geehrte Frau Bas , was spricht im Kontext der Rentenreform gegen eine Kombination aus Regelaltersgrenze und Arbeitsjahren beim Rentenbeginn?MfG Patrik B.
Eine flexible Anpassung von Erwerbsjahren an die steigende Lebenserwartung zum Erreichen der Rente oder die Regelaltersgrenze sind kein Gegensatz.Bei einem Arbeitsbeginn mit 16 ergibt sich eine Lebensarbeitszeit von aktuell 51 Jahren.Diese kann an die steigende Lebenserwartung angepasst werden.Die Regelaltersgrenze würde verhindern daß Akademiker unzumutbar längere Arbeitsjahre leisten müssten. Ebenso würde die strukturelle Benachteiligung von meist Frauen,bedingt durch die überproportionale Leistung in der Care-Arbeit(Pflege von Angehörigen und Erziehung)gegenstandslos.Auch unterbrochene Erwerbsbiografien hätten keinen Nachteil. Warum legt sich die Politik einzig auf die Lebensarbeitszeit als Regelgröße fest?

