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Bärbel Bas
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Frage von Frank-Dieter H. •

Sehr geehrte Frau Bas , Thema zur Zeit ist ja die Gesundheitsreform . Stimmt es , das ( wie ) viele ausländische Familienangehörige mit versichert sind und bleibt das so , mit welchen Kosten ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die beitragsfreie Mitversicherung setzt grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Für Angehörige, die in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben, greifen die europäischen Koordinierungsregeln. Mit einigen weiteren Staaten bestehen zudem zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen, die auf Gegenseitigkeit beruhen und auch die Krankenversicherung einbeziehen. In diesen Fällen erfolgt die Versorgung der im Ausland lebenden Familienangehörigen von in Deutschland gesetzlich Versicherten in deren Wohnland. Die hierdurch entstehenden Kosten erstattet die deutsche Krankenversicherung.

Da die fachliche Zuständigkeit für dieses Thema beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, kann ich Ihnen hierzu keine eigenen Zahlen und Daten nennen. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden. Das geht zum Beispiel über: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie sich selbstverständlich jederzeit auch unmittelbar an den Deutschen Bundestag, seine Abgeordneten oder an mich wenden können – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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