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Bärbel Bas
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Frage von Wolfgang S. •

Erklären Sie mir bitte, warum Besserverdienende mit 2 Kindern durch den Kinderfreibetrag bis zu 249.12 € monatlich mehr erhalten als Kindergeld-Empfänger.

Was spricht dagegen, den Kindfreibetrag abzuschaffen? Damit würden alle Betroffenen den gleichen Betrag erhalten.

Maximaler Steuervorteil durch Kinderfreibetrag:

9.109,44 € pro Jahr → 759,12 € pro Monat

• Kindergeld bei zwei Kindern (ab 2025):

255 € × 2 Kinder = 510 € pro Monat

Differenz pro Monat:

759,12 € – 510 € = 249,12 €

Also: Der maximale Vorteil durch den Kinderfreibetrag liegt monatlich um 249,12 € über dem Kindergeld, vorausgesetzt, man hat den Spitzensteuersatz von 45 % + Soli

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Hintergrund des Kinderfreibetrags ist das verfassungsrechtliche Grundprinzip, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden muss. Ein Freibetrag wirkt sich immer entsprechend dem persönlichen Steuersatz aus. Deshalb ist die steuerliche Entlastung bei höheren Einkommen größer als bei niedrigeren.

Daneben gibt es das Kindergeld, das einerseits eine Vorauszahlung auf die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags darstellt, vor allem aber Familien mit geringerem Einkommen deutlich stärker unterstützt. Im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU haben wir vereinbart, die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise zu verringern. Durch eine gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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