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Bärbel Bas
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Frage von Bernd D. •

Frage an Bärbel Bas von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bas,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
B. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Organspende.

Für mich persönlich sind sowohl die Organspende als auch die Debatte darüber von großer Bedeutung. Ich setze mich dafür ein, dass mehr Organe gespendet werden, weil damit Leben gerettet werden können.

Wir debattieren nun, ob wir die bestehende Entscheidungslösung beibehalten oder eine doppelte Widerspruchslösung einführen wollen. Zur grundsätzlichen Frage der Organspende wird es verschiedene Gruppenanträge geben, die fraktionsübergreifend sind. Eine Gruppe um unseren stellvertretenden Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach erarbeitet derzeit einen Gruppenantrag zur doppelten Widerspruchslösung. Es gibt, quer über die Fraktionen hinweg eine intensive Diskussion über eine mögliche Änderung und die verschiedenen Vorschläge. Das hat auch die Orientierungsdebatte zu diesem Thema am 28. November im Deutschen Bundestag gezeigt. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen werden sich erst entscheiden, wenn die verschiedenen Gruppenanträge und Vorschläge auf dem Tisch liegen. Das ist noch nicht der Fall, wird aber voraussichtlich im 1. Halbjahr dieses Jahres soweit sein.

Ich persönlich setze mich für die Widerspruchslösung ein. Im Moment ist meine Einschätzung aber, dass es leider keine Mehrheit für die Widerspruchslösung geben wird. Mein Ziel ist es, dass die Organspende zur Regel wird. Die Entscheidung eine Organspende abzulehnen, muss dann natürlich in einem zentralen Register gespeichert werden.

Die von Ihnen angesprochenen Schwierigkeiten bei den Plänen zum Register der Gruppe um Annalena Baerbock, sehe ich genauso wie Sie. Die genaue Ausgestaltung des Registers beim Gruppenantrag pro Widerspruchslösung steht noch nicht fest, da der Antrag noch nicht in seiner endgültigen Version vorliegt. Auch hier soll die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger aber dokumentiert werden. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass sich diejenigen, die ihre Organe nicht spenden wollen, bei einer Widerspruchslösung schnell von sich aus melden, um sich in das Register einzutragen. Bei der Frage, dass bei einer Information über die Bürgerämter, die in Deutschland lebenden Ausländer nicht erfasst werden, stimme ich Ihnen zu. Auch Karl Lauterbach hat dieses Problem bereits angesprochen. Ich bin daher sicher, dass es im Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

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