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Aydan Özoğuz
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Frage von Karl-Heinz B. •

Wieso wurde die Gehaltsgrenze für den Elternunterhalt bislang nicht an die allgemeine Gehaltssteigerung angepasst?

Sehr geehrte Frau Özuguz,

die vergangene Bundesregierung hat den Elternunterhalt, also die Kostenübernahme für den Pflegeheimplatz der Eltern, auf Kinder als Spitzenverdiener beschränkt. Hierzu wurde im Jahr 2020 in § 94 des SGB 12 eine Jahreseinkommengrenze von 100.000 € festgelegt. Vergleicht man die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von 2020 (82.800 €) zu 2026 (101.400 €) ergibt sich eine Steigerung von rund 22,5% Prozent. Schaut man sich die Versicherungspflichtgrenze an, so ergibt sich von 2020 (62.550 €) zu 2026 (77.400 €) mit 23,7 % eine ähnlich hohe Steigerung. Durch vorgenannte zwischenzeitliche Gehaltssteigerungen fallen mittlerweile Teile der oberen Mittelschicht wieder in die Pflicht des Elternunterhaltes. Wieso wurde die Gehaltsgrenze für den Elternunterhalt bislang nicht an die allgemeine Gehaltssteigerung angepasst (z.B. in gleicher prozentualer Höhe zur Beitragsbemessungsgrenze)? Werden Sie sich für eine entsprechende Anpassung einsetzen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Anpassung der Jahreseinkommensgrenze für den Elternunterhalt an die allgemeine Gehaltssteigerung.

Die von Ihnen angesprochene 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt, die in der letzten Legislaturperiode durch die Ampelkoalition eingeführt wurde, war und ist eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Sie schützt Familien davor, durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern selbst in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. 

Angesichts steigender Pflegekosten stehen viele Kommunen allerdings unter erheblichem finanziellem Druck. Eine weitere Anhebung der Jahreseinkommensgrenze würde die Situation weiter verschärfen. Die Lösung kann aber auch nicht sein, die Lasten einseitig den Angehörigen aufzubürden. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte auch weiterhin solidarisch finanziert werden.

Deshalb bin ich dafür, dass wir die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung angehen. Heute ist es so, dass die soziale Pflegeversicherung den deutlich größeren Anteil älterer und kostenintensiver Versicherter trägt, während günstigere Risikostrukturen überwiegend im privaten System verbleiben. Um die Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne die Familien stärker zu belasten, brauchen wir eine gerechtere Verteilung der Finanzierungsverantwortung sowie eine stärkere solidarische Beteiligung aller Versichertengruppen. 

Die Koalition wird alle strukturellen Themen im Gesundheitsbereich nach der Sommerpause angehen. Das wurde in einem Entschließungsantrag in der letzten Sitzungswoche beschlossen. Daher kann ich Ihnen Ihre Frage zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beantworten. Ihre Anregung habe ich aber an die entsprechenden Fachkollegen weitergegeben. 

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben. Für meine parlamentarische Arbeit und die politische Debatte ist mir der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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