(...) Wie Sie aber vielleicht wissen, ist es bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU so, dass die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten einstimmig über GASP-Fragen und die Richtung der Union entscheiden. Deshalb kann auch „die EU“ nicht einfach im Rahmen eines formalen Aktes den Botschafter eines Drittstaates einbestellen (...)
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