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Axel Schäfer
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Frage von Barbara P. •

Frage an Axel Schäfer von Barbara P. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Axel Schäfer,

zunächst einmal von ganzem Herzen vielen Dank für Ihre Engagement im Fall der jugen Frau aus Guinea, der aktuell durch die Presse geht! Ich wünsche mir mehr Menschen in der Politik, die ihr Handeln (auch) an Maßstäben von Menschlichkeit orientieren. Ich selbst arbeite mit jugendlichen Flüchtlingen und erlebe zu oft, wie unglaublich unmenschlich -um nicht zu sagen menschenverachtend- deutsches (und europäisches) Ausländerrecht sein kann. Verantwortliche Sachbearbeiter und Politiker, die sich hinter diesem Gesetz verschanzen und sich weigern, bei ihren Entscheidungen den einzelnen Menschen zu sehen, sitzen - meines Erachtens - auf Stellen mit Entscheidungsspielraum falsch.
Meine Frage dazu: das Schicksal der jungen Frau ist kein Einzelfall (gerade afrikanische Mädchen sind dem Menschenhandel sowie massiver Gewalt im Heimatland und auch auf ihren Fluchtwegen bis Deutschland ausgeliefert). Haben Sie Ideen, um in Zukunft die Härten des (deutschen) Ausländerrechtes abzumildern oder Entscheidungen der Behörden weniger willkürlich zu gestalten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Paul,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. April, auf das ich Ihnen gerne antworten möchte.

In der Tat bin ich sehr glücklich darüber, dass durch die Intervention mit Serdar Yüksel und Hannelore Kraft die Abschiebung der jungen Mariama verhindert werden konnte. Wie sie jedoch richtig bemerken, ist jeder Einzelfall auch ein Indiz dafür, dass generell etwas im Argen liegt. Die SPD Bundestagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode mehrere Anträge zur Änderung des Asylrechts gestellt, die jedoch allesamt von der Regierungskoalition abgelehnt wurden (siehe Drucksachen 17/11674 und 17/5912). Schwarz-Gelb weigert sich hartnäckig, trotz der Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2010 und 2012 endlich zu handeln und ein menschenwürdiges Asylrecht zu schaffen. Konkret fordern wir die sofortige Anpassung der monatlichen Sätze im Asylbewerberleistungsgesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Auch müssen Asylbewerber nach spätestens drei Monaten das Recht haben, die auf Dauer unwürdigen Prinzipien der Gemeinschaftsunterkünfte und Sachleistungen hinter sich lassen zu können. Die Integrationskurse zum Erlernen unserer Sprache müssen auch ihnen offenstehen. Und allen Kindern, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, müssen die Bildungsangebote unseres Landes und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zustehen.

Ebenso ist die Residenzpflicht abzuschaffen. Sie ist eine unwürdige Gängelung, die mit starken Einschränkungen der Freizügigkeit verbunden ist. Stattdessen sollten Asylbewerber und Geduldete verpflichtet werden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Landkreis, einer Gemeinde oder in einem bestimmten Bundesland anzugeben. Damit wäre gewährleistet, dass weiterhin ein fairer Ausgleich zwischen den Bundesländern bezüglich der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist. Natürlich würden diese allgemeinen Verbesserungen aber auch nicht gewährleisten, dass zukünftig keine Negativbeispiele mehr auftreten. Daher ist soziales Engagement von Menschen wie Ihnen so wichtig. Denn nur wenn Fälle wie der von Mariama publik werden, gibt es die Möglichkeit, sie noch kurzfristig zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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