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Axel Schäfer
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Frage von Michael R. •

Frage an Axel Schäfer von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäfer,

in einem Artikel des Spiegel.online lese ich heute, dass CDU, FDP und(!) die SPD die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern wollen, das Rederecht der Parlamentarier einzuschränken. Dies ist offensichtlich eine Reaktion darauf, dass Bundestagspräsident Lammert zwei Abweichlern aus CDU und FDP bei der Abstimmung zum Euro-Rettungschirm Redezeit eingeräumt hat, um ihre Positionen darzulegen.

Nach § 38 GG sind "die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (...) nur ihrem Gewissen unterworfen." Diejenigen Mundtot zu machen, die anderer Meinung sind als Partei- und Fraktionsspitze, finde ich unerhört. Die Geschäftsordnung des Bundestages scheinbar nach belieben zu ändern, wirft überdies ein ziemlich trauriges Licht auf die Politik (mal wieder). Hat man etwa Angst vor den eigenen Leuten? Und warum beteiligt sich die SPD daran? Otto Wels hat, wenn auch unter anderen Umständen, einmal gesagt: "Kritik ist heilsam und notwendig."

Ich finde es erschreckend, auf dem nun eingeschlagenen Wege, parteiinternen Kritikern das Wort verbieten zu wollen. Eine Demokratie lebt doch von der Diskussion, gerade auch in so wichtigen Fragen wie dem Euro-Rettungsschirm. Ich kann nur hoffen, dass CDU und SPD zur Besinnung kommen und diese Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ganz schnell vergessen ist. Anderenfalls drücke ich Herrn Gauweiler und allen Abgeordneten, die ihn dabei unterstützen, für den Gang nach Karlsruhe ganz fest die Daumen. Würde auch Sie diesen Weg gehen?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Rolka

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Sehr geehrter Herr Rolka,

weder die Partei noch die Fraktionsspitze der SPD will jemanden mundtot machen, der bei uns anderer Meinung ist. Abgeordnete, die eine Minderheitsposition vertreten, können das selbstverständlich tun.

Die jetzt zur Diskussion stehende Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist in keinem Gremium der SPD bisher diskutiert worden. Sie wird in der vorliegenden Form auch nicht verabschiedet. Dies hat der 1. Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann heute nochmals betont.

Ich hatte am Wochenende gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, dass die SPD alles tun werde, um mit sämtlichen Fraktionen im Parlament zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen - zum einen, weil ich das von der Sache her für geboten halte, zum anderen, weil ich nicht möchte, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag sagt, was er tun und lassen darf: das müssen wir als Abgeordnete schon alleine können.

Im Übrigen hat Otto Wels, der Partei- und Fraktionsvorsitzende der SPD, im Jahre 1933 natürlich Recht: Kritik ist heilsam und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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