(...) Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bestätigt hat, gibt es bislang keinen einzigen Beleg dafür, dass Bundesbehörden rechtswidrig gehandelt haben. Eine etwaige - falls nötige - Steigerung der Rechtssicherheit könnte vom Justizministerium ausgehen: Wer meint, die Strafprozessordnung sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der muss eine solche zügig schaffen, damit es im Internet keinen Freiraum für Straftaten gibt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

