
(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
Axel Knoerig
(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
(...) Es geht beim Bevölkerungsschutzgesetz aber grundsätzlich um die Überprüfung von Grundrechtseingriffen. Da ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. (...)
(...) bedarf einer intensiven Prüfung, die in aller Regel nur von der Exekutive geleistet werden kann (...)
(...) Gewaltangriffe auf Abgeordnete verurteile ich scharf. (...)
(...) der Staat hat nach dem Grundgesetz die Verpflichtung, für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes Sorge zu tragen. (...)