Frage an Axel Gehrke von Harald P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Professor, es Ihnen vermutlich bekannt, daß Verkehrzeichen alle einzeln nur mit einem schriftlichen Verwaltungsakt aufgestellt sein dürfen. Ist das nicht der Fall, sind sämtliche Sanktionen seitens der Landesregierung unrechtmäßig. So ist es auf jeden Fall im Landkreis Bad Oldesloe. Prakt isch, ist das gewerbsmäßiger Betrug.
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Mit fröhlichem Gruß
H. P.

