
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Funkwasserzählern datenschutzrechtlich zulässig.
Tobias Koch
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Funkwasserzählern datenschutzrechtlich zulässig.
Ich persönlich verwende keine gendergerechte Sprache – zumal sie zu mitunter zu ausgesprochen komplizierten Konstruktionen führt.
Ich persönlich verwende keine gendergerechte Sprache – zumal sie zu mitunter zu ausgesprochen komplizierten Konstruktionen führt.
(...) In Hessen haben mittlerweile 689.119 Menschen eine Erstimpfung und über 300.000 Menschen eine Zweitimpfung erhalten (...)
(...) In Hessen haben mittlerweile 689.119 Menschen eine Erstimpfung und über 300.000 Menschen eine Zweitimpfung erhalten (...)
(...) Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Flüchtlingen liegt beim Bund, nicht bei den Ländern. (...)