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Frage von Erna W. •

Wie stehen Sie zu Kleiderordnung, "Jogginghosen-Verbot" vs "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" Art2 Grundgesetz an Schulen?

An einer Schule in Ihrem Wahlkreis gibt es seit diesem Schuljahr eine Kleiderordnung die Jogginghosen explizit verbietet. Aktuell gibt es in Hessen kein Gesetz, dass eine Kleiderordnung vorsieht. Das Grundgesetz garantiert im Gegensatz " Die Entfaltung der persönlichen Freiheit". Würden Sie eine Regelung im Hess. Schulgesetz anstreben, um die Grundrechte zugunsten einer Kleiderordnung (Explizit: Verbot von Jogginghosen) einschränkt? Oder dafür Sorge tragen, dass die Grundrechte für alle gelten und gerade nicht durch Schulordungen willkürlich eingeschränkt werden?

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Antwort von
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Hallo E. W.

generell nur Jogginghosen zu verbieten kann nicht Sinn der Sache sein. Es geht ja um den Gesamteindruck der vermittelt wir und da sollte schon der Ort in diesem Fall also Schule eine Rolle spielen. Überall wo es um ein soziales Mitteinander geht sollten gewisse Regeln eingehalten werden. Diese Diskussion wurde schon zu meiner Schulzeit geführt, woran man sieht das das Thema Generationen beschäftigt.

Für mich ist es wichtig das durch die Kleidung niemand ausgrenzt wird. Die Kleidung sollte sauber, passend, möglichst alle Geschlechtsteile bedecken und der Träger soll sich darin wohl fühlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Bergmann-Hartl