(...) Auch die Verschärfung des Strafrahmens ist mittlerweile gesetzlich verankert. So wird es künftig als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer ihrer Verpflichtung, Lebensmittel vom Markt zu nehmen, nicht nachkommen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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