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Frage von Anne J. •

Frage an Arnold Vaatz von Anne J. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Vaatz,

über die Online-Petition bei Change.org bin ich seit Längerem am Thema der Größe des Bundestages bzw. Anzahl der Abgeordneten interessiert: https://www.change.org/p/bundestag-der-n%C3%A4chste-bundestag-muss-kleiner-werden-jetzt-rasch-handeln. Die dort genannten Probleme ärgern mich sehr.

Daraus habe ich folgende Information bekommen: "Immer noch ist die dringend notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher. Deswegen wird es wichtig, möglichst schnell zu handeln, damit eine Wahlrechtsreform auch schon für die nächste Wahl greift.

Die Vorschläge, die von den Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble und von verschiedenen Bundestagsfraktionen gemacht wurden, wurden jeweils von anderen abgelehnt, sodass die erforderliche Mehrheit bisher nicht zustande kam."

Was werden Sie und Ihre Partei konkret unternehmen, damit die Verkleinerung doch noch erreicht wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Johannsen,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich setze mich für eine Wahlrechtsreform ein, die ganz in Ihrem Sinne zu einer tatsächlichen Reduzierung der Bundestagsmandate und zu einer Stärkung der Demokratie führen würde: dem sogenannten „echten Zwei-Stimmenwahlrecht“.

Im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen, die sich eine Verkleinerung des Bundestages durch die Reduzierung von Wahlkreisen erhoffen, die bisherige Systematik der Überhang- und Ausgleichsmandate aber beibehalten, bleiben beim „echten Zwei-Stimmenwahlrecht“ die bisherigen 299 Wahlkreise erhalten bei gleichzeitiger Begrenzung der Listenmandate auf ebenfalls 299 Plätze. Das heißt, dass der prozentuale Ausgleich zwischen Erst- und Zweitstimme nur im Umfang von 299 Mandaten abgebildet wird. Der Bundestag hätte dann wie verfassungsgemäß angedacht exakt 598 Sitze und keinen Einzigen darüber hinaus.

Dieses „echte Zwei-Stimmenwahlrecht“ findet meine Unterstützung aus mehreren Gründen. Erstens findet damit eine Aufwertung der Erststimme statt, also der direkt gewählten Abgeordneten. Zweitens ist damit der Einzug jedes Wahlkreissiegers gewährleistet. Bei anderen Vorschlägen kann es sein, dass der oder die Kandidatin mit den meisten Erststimmen nicht ins Parlament einziehen kann. Drittens gibt es keine Auseinandersetzung bezüglich der Neujustierung von Wahlkreisen und ein weiterer Verlust von Bürgernähe durch noch größere Wahlkreise wird vermieden. Viertens wird damit eine tatsächliche Reduzierung der Mandate erreicht, da die bisherige Systematik der Listenplatzvergabe durchbrochen wird. Bei den anderen Vorschlägen gibt es keine Garantie, dass die angepeilte Zahl der Mandate von ca. 630 am Ende auch erreicht wird. Fünftens gibt es keine Zweifel an der verfassungsgemäßen Rechtmäßigkeit dieser Regelung.

Ich glaube auch, dass es außerhalb des Bundestages für diesen Vorschlag eine gesellschaftliche Mehrheit gäbe, da es neben der festen Begrenzung der Mandate auch zu klaren Mehrheiten und damit zu mehr politischer Handlungsfähigkeit führen würde. Im Bundesparlament und bei den öffentlich-rechtlichen Medien sieht es jedoch anders aus. Zwar ist die Erkenntnis da, dass eine Wahlrechtsreform notwendig wäre, aber jede Partei möchte möglichst ungeschoren davonkommen und vor allem eine davon darf nach Meinung der Journalisten auf keinen Fall negative Auswirkungen befürchten müssen. So nützen die bisher vorgelegten Vorschläge der Opposition nur der Opposition und andersherum. Ich bin daher äußerst skeptisch, ob erstens überhaupt ein Reformvorschlag rechtzeitig mehrheitsfähig wird und zweitens, ob dieser dann zu einer tatsächlichen Reduzierung der Mandate führen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt kompromissbereit und strebt nach wie vor eine Lösung an, welche aber zumindest einige der oben genannten Punkte erfüllen muss.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz