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Frage von Hans-Joachim G. •

Frage an Arnold Vaatz von Hans-Joachim G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,
wie Sie wissen, benachteiligt eine unsägliche Stichtagsregelung immer noch sehr viele Ingenieure, die Jahrzehnte lang in VEB der früheren DDR tätig waren.

U. a. stehe ich als negativ Betroffener hierzu seit geraumer Zeit mit Ihrem Kollegen Herrn Dr. Koschorrek in Verbindung.

Herr Dr. Koschorrek teilte mir kürzlich mit, dass sich insbesondere die Gruppe der ostdeutschen CDU-Abgeordneten unter Ihrer Leitung aktiv und intensiv mit dieser Frage
auseinandersetzt.

Es ist des Weiteren davon die Rede, dass sich die Abgeordneten der Union zu Beginn der neuen Legislaturperiode für Nachbesserungen einsetzen werden.

Bitte erlauben Sie mir die folgenden Fragen:

Halten Sie eine Stichtagsregelung, wie die praktizierte im Hinblick darauf, dass z.B. Angehörige der NVA, der VP und/oder des MfS offenbar problemlos Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen geltend machen können und daher besser gestellt sind für moralisch?

Sollten also für eine Beurteilung dieser Problematik nicht in erster Linie moralische Kriterien zu gelten haben?

Und wenn anscheinend juristische Merkmale hierfür das Primat haben, warum wird es immer noch unterlassen, endlich gerechtere Entscheidungsgrundlagen für die Gerichte zu formulieren?
Oder wäre dies im Deutschen Bundestag nicht mehrheitsfähig?
Oder wird eine biologische Lösung des Problems erwogen?

Das Thema selbst liegt lt.

http://www.ra-buechner.de/meldungen/M136--Stichtagsregelung--wird-vom-Europ%E4ischen-Gerichtshof-f%FCr-Menschenrechte-(-EGMR-)-gepr%FCft.php

dem EGMR vor.

Welche Auffassung vertreten Sie, hat der Deutsche Bundestag hierzu?

Im Sinne Ihrer zeitnahen Rückinformation verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen

Hans-Joachim Großkopf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Großkopf,

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesregierung noch einmal intensiv geprüft, ob und wie Änderungen bei einzelnen Fallgruppen vorgenommen werden können. Leider hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu bisher keine tragfähigen Vorschläge unterbreitet. Die Gruppe der ostdeutschen CDU Bundestagsabgeordneten wird sich auch weiterhin mit der Frage auseinandersetzen. Nach Abschluss der Prüfungen werden wir uns bei einem breiten Konsenses, dass es sich im konkreten Einzelfall um objektiv vorliegende Ungerechtigkeiten handelt gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode für Nachbesserungen einsetzen. Dies setzt aber das Vorliegen eines praktikablen Lösungsvorschlags voraus, der nicht zu Ungerechtigkeiten bei anderen Gruppen führt.

Mit freundlichen Grüßen

Arnold Vaatz