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Frage von Edgar F. •

Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schuster,

die Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung am 04./05.09.2015 wird nicht nur von ehemaligen Verfassungsrichtern (Hans-Jürgen Papier, Udo Di Fabio) und aktiven Politikern (Horst Seehofer: "Herrschaft des Unrechts") in Frage gestellt sondern auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. In dessen Gutachten WD 3 - 3000 - 299/15 heißt es u. a.: "Auf der anderen Seite kann man vertreten, dass die pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden mit so erheblichen Folgen für das Gemeinwesen verbunden ist, dass sie die 'Wesentlichkeitsschwelle' überschreitet. Schon mit der Einreise von Asylsuchenden entstehen zahlreiche staatliche Pflichten, die einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern und hohe Kosten verursachen."
Meine Fragen an Sie:
Wie ist Ihre Rechtsauffassung, hätte der Bundestag (Legislative) zu diesem Thema befragt werden müssen?
Wenn Sie nicht dieser Auffassung sind, warum sollte der Bundestag bei Folgekosten im hohen dreistelligen Milliardenbereich (z. B. ifo Schnelldienst 4/2016 - 25.02.16 und Bernd Raffelhüschen in der Welt vom 19.07.16) nicht zustimmen müssen, bei jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr mit Kosten nur im niedrigen Millionenbereich aber doch (Budgetrecht ist doch das "Königsrecht" der Abgeordneten!).
Wenn Sie der Meinung sind, der Bundestag hätte der Grenzöffnung zustimmen müssen, warum haben Sie dann nicht die entsprechenden Konsequenzen gezogen und versucht, Ihre Rechte in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz) durchzusetzen? Dieses Mittel wird ja bekanntlich bei weit weniger relevanten Fällen angewandt (z. B. Auskunftsverweigerung der Bundesregierung, 2 BvE 2/11 und 2 BvE 5/11). Oder warten Sie darauf, dass ein diesbezüglicher Bundestagsuntersuchungsausschuss eingesetzt wird?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
E. F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2017, in der Sie die Grenzöffnungen im Zuge der Flüchtlingskrise thematisieren.

Ihre Fragen habe ich zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Diskussion ist das Vorbringen der AfD für umfassende Grenzkontrollen zu betrachten, welches im Dezember im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert wurde. Meiner Meinung nach ist die Wiedereinführung von dauerhaften Grenzkontrollen in der derzeitigen Situation fernliegend. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, die Vereinbarung von Schengen effektiver zu gestalten und bereits vorhandene Ressourcen besser zu nutzen.

Die von Ihnen vorgebrachten Gutachten sind bekannt und tauchen in der angesprochenen Diskussion immer wieder als Argument auf. Klar ist, dass sich eine Situation, wie wir sie 2015 und auch 2016 erlebt haben, nicht wiederholen darf. Deutlich ist aber auch, dass sich Deutschland einer humanitären Verpflichtung nicht entziehen darf und es auch in der Krisenzeit nicht durfte. Die gezogenen Konsequenzen sollten dementsprechend immer im Lichte der bis dahin unbekannten Situation betrachtet werden. In der laufenden Legislaturperiode wird ein noch stärkerer Schwerpunkt der Politik in der Findung nationaler und internationaler Lösungen der Migration und der sich daraus entwickelnden Probleme liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Armin Schuster