(...) Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Sorgfaltspflichten, die bei einem Verkauf für Alle und damit auch für Münzsammler gelten. Danach muss ein Münzsammler allein dafür Sorge tragen, dass er keine Münzen in Verkehr bringt, die gestohlen, illegal eingeführt oder illegal ausgegraben wurden. Diese Sorgfaltspflicht beschränkt sich auf den "zumutbaren Aufwand“ für Privatpersonen. (...)
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