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Anton Hofreiter
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Frage von Michael S. •

Frage an Anton Hofreiter von Michael S. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

seit dem 1. Januar 2008 gilt für den Kauf von Skikarten der reduzierte Mehrwert-/Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.

Warum wurde der Steuersatz für dieses nicht unbedingt notwendige Hobby reduziert und warum gilt z. B. für Babywindeln bis zum heutigen Tag der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München

Michael Schropp

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schropp,

zu Beginn kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, wieso Sie diese Frage ausgerecht uns stellen? 1. ist Herr Dr. Anton Hofreiter Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion und als solcher Mitglied einer Oppositionsfraktion und 2. stammt diese Forderung von der bayerischen CSU.

Dennoch will Ihnen Ihre Frage kurz beantworten:

Deutsche Bergbahnen und Skilifte sollen vor allem im Alpenbereich in direkter Konkurrenz mit Betreibern in Österreich und der Schweiz stehen. Die deutschen Anbieter sahen sich benachteiligt, da ausländischen Konkurrenten ihre Leistungen durch niedrigere Mehrwertsteuersätze günstiger anbieten konnten.

Auf Drängen der CSU wurde nun der Mehrwertsteuersatz für Bergbahnen und Skilifte zum Jahresanfang 2008 auf den ermäßigten Steuersatz gesenkt.

Ihre Frage, warum für Babywindeln bis zum heutigen Tage der erhöhte Mehrwertsteuersatz gilt, kann Ihnen nur die Bundesregierung beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Udo Werner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Dr. Anton Hofreiter

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