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Anton Hofreiter
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Frage von Stefan P. •

Frage an Anton Hofreiter von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr Phillipp,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Wir sind uns einig, dass die Alterssicherung von großen Herausforderungen steht. Das betrifft insbesondere die finanzielle Stabilität, das Rentenniveau und der Schutz vor Altersarmut. Auch die betriebliche und private Altersvorsorge müssen den Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden. Meine Fraktion hat hierfür eine Menge Ideen und Konzepte, ganz oben steht die Stärkung der gesetzlichen Rente durch die Einführung einer Bürger*innenversicherung. Weitere Details hierzu können Sie hier nachlesen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente

Aber auch zur sog. Doppelbesteuerung haben wir eine klare Position: Diese darf es nicht geben. Das Urteil des Bundesfinanzhofes konnte für die aktuellen Fälle eine solche auch nicht feststellen. Somit schafft das Gericht die nötige Klarheit zu einer über 15 Jahre zurückliegenden Reform. Das begrüßen wir. Es gilt jetzt, die Urteile genau zu prüfen und da wo nötig, Korrekturen vorzunehmen. Klar ist, dass Doppelbesteuerungen von Rentner*innen, die bereits aus versteuertem Einkommen vorgesorgt haben, auch künftig vermieden werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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