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Anton Hofreiter
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Frage von Michael B. •

Frage an Anton Hofreiter von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Abgeordneter Dr. Hofreiter,

ist das erst neulich verschärfte Aufenthaltsgesetz wirklich geeignet, Straftäter schneller abschieben?
Die Zeitungen berichten immer noch von Intensivtätern und Gefährdern, die sich weiterhin hier aufhalten und Straftaten begehen:
ein Brand in einer Asylunterkunft gefährdete Schutzsuchende, zuvor war der Brandstifter 35 mal mit dem Gesetz in Konflikt.
Warum wurde der Intensivtäter nicht schon längst abgeschoben - bevor der Brandstifter die Schutzsuchenden gefährden konnte?

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/brand-in-duesseldorf-verdaechtiger-beging-schon-35-straftaten-aid-1.6035897

Auch Bin Ladens Ex-Leibwächter (Sami A.) darf in Deutschland bleiben, obwohl ein Gericht fest stellte, das er „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit„ darstellt.
Der Salafistenprediger hat sehr viel Zeit, seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und seine Kinder zu indoktrinieren - er arbeitet nicht und lebt von der Sozialhilfe.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gerichtsurteil-bin-ladins-leibwaechter-darf-nicht-abgeschoben-werden-14289457.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-leibwaechter-von-bin-laden-lebt-unbehelligt-in-bochum-a-848561.html

Begründet wird ein Abschiebestopp häufig mit einer möglichen unmenschlichen Behandlung in den Heimatländern.
Wird von Bundeswehrsoldaten, Wehrpflichtigen nicht auch erwartet, sich in Krisengebieten oder gar Kampfgebieten aufzuhalten - auch wenn dort eine unmenschliche Behandlung droht?

Muss nicht durch ein Gesetz nachjustiert werden, damit entweder
Bundeswehrsoldaten von Kampfeinsätzen zurücktreten können - oder - Intensivtätern und Gefährdern mehr zugemutet werden kann?

Sollten nicht die Interessen der Schutzsuchenden, die vor Terror und Gewalt geflohen sind, stärker berücksichtigt werden?

mit freundlichen Grüßen,
Michael Baumeister

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