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Anton Hofreiter
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Frage von Helmut P. •

Frage an Anton Hofreiter von Helmut P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

in den letzten Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az: S19AS5107/13 ER) bekannt, in dem einer im Juli 2013 aus Spanien angereisten Familie ( Eltern + 4 Kinder), zumindest vorläufig , Hartz IV –Unterstützung in Höhe von 1.033 € monatlich zuerkannt wurde.
Außerdem gehe ich davon aus, dass ab dem Einreisedatum bereits Kindergeld fällig wurde.
Diese Familie ist auf „Gut Glück“ eingereist, ohne jemals einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Nach der von Politikern geäußerten Stellungnahmen dürfte eine Unterstützung hier ja keinesfalls gerechtfertigt sein ! Das ist genau die Gefahr, die wir Bürger aus der grenzenlosen Globalität mit Zahlmeister Deutschland innerhalb der EU sehen. Die etablierten Parteien sollten aus dem Beispiel Schweiz lernen, die Befürchtungen der Bürger ernst zu nehmen, sie nicht einfach in die rechtsgerichtete Ecke zu stellen, sondern den Ursachen nachzugehen. Die Familie aus Spanien ist zu bedauern, dass sie ihre Zukunft nicht in ihrem Heimatland sieht, aber Deutschland kann die Probleme der EU und dieser Welt nicht schultern !
Wie wollen Sie und Ihre Partei diesen Griff in unsere Sozialkassen unterbinden ?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Pögl

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pögl,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch. Zu individuellen Einzelfällen kann der Bundestag oder einzelne Abgeordnete nicht Stellung beziehen, denn dazu liegen uns keine Detailkenntnisse vor.

In letzter Zeit wurde bedauerlicherweise vermehrt der Eindruck erweckt, Zuwanderinnen und Zuwanderer kämen deshalb nach Deutschland, um sich hier Sozialleistungen zu erschleichen. Diese Unterstellung ist aber nachgewiesenermaßen falsch. Eine "Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme" ist rein rechtlich nicht möglich: EU-Bürger, die bereits arbeitslos nach Deutschland einreisen, können 3 Monate lang Arbeitslosenunterstützung aus ihrem Heimatland beziehen. Nach Ablauf von 3 Monaten dürfen arbeitslose EU-Bürger nur dann in Deutschland bleiben, wenn sie gegenüber den deutschen Behörden nachweisen können, dass sie über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen, eine Krankenversicherung haben und keine Belastung für das deutsche Sozialsystem darstellen. Sonst erlischt ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland und sie müssen das Land wieder verlassen.

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Europäischen Union stellt keine Bedrohung dar sondern ein schützenswertes Gut, von dem nicht nur die deutsche Wirtschaft sondern insbesondere auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland enorm profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dr. Toni Hofreiter

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