(...) Das Bundesverfassungsgericht hat - entgegen Ihrer Annahme - mit seinem Beschluss vom 19. November 2019 nicht entschieden, dass die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten "gerade noch so" verfassungskonform sind, sondern er hat die gesetzlichen Regelungen voll und ganz in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Das Gericht hat ausgeführt, dass es sachlich einleuchtende Gründe für die Regelung gibt. (...)
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