(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach zur Parteienfinanzierung Stellung bezogen und Leitplanken aufgestellt. Dazu gehört auch die „absolute Obergrenze“ für die staatliche Finanzierung der Parteien. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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