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Ansgar Heveling
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Frage von Heike R. •

Frage an Ansgar Heveling von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heveling,

ich lese:
...Im Juli registrierte die Bundespolizei in Bayern rund 2600 Migranten an
der Grenze. Laut Bundesinnenministerium wurde der Hälfte,1300 Personen,
die Einreise verweigert...
Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157413975/Bundespolizei-weist-jeden-zweiten-Migranten-zurueck.html

1. Gilt das Dubliner Übereinkommen, oder ist es für Deutschland
ausgesetzt?

2. Menschen, die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland suchen, aber
über fremde Länder einreisen, in denen keine politische Verfolgung
stattfindet, haben seit 1993 keine Möglichkeit mehr, als Asylberechtigte
anerkannt zu werden, so lese ich es in Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG!
ich meine ebenso, auf Art. 16 a Abs. 1 GG kann sich nicht berufen, wer aus einem
Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen
Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist, sehe ich dies persönlich falsch? Ist die Aussage des GG klar und eindeutig?
Wer ist rechtlich verantwortlich für die fortwährende, vorsätzliche Verletzung des GG (Art.16 GG)?
Weshalb können sich die Migranten noch immer selbst ihr Land aussuchen und
werden nicht umgehend, entsprechend geltender Verträge, in die sicheren
Drittstaaten Österreich und Schweiz zurück geschickt?
Quelle: s.0.Die Welt

3. Wie konkret unterscheidet die Bundesrepublik zwischen tatsächlich
Schutzsuchenden und reinen Armutsflüchtlingen (zu denen ich persönlich
die vielen alleinkommenden jungen Männer aus Afrika, Vorderasien zähle)?

3.Unsere Sozialssysteme werden heute schon zu 25% von Ausländern belastet.
Quelle:
http://www.bild.de/news/aktuelles/bild-jeder-vierte-hartzbezieher-ist-auslaender-47079390.bild.html

Ist es nicht zwingend erforderlich, unsere Sozialsysteme für Ausländer
denen der anderen EU Staaten anzupassen? Warum passiert dies nicht?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Asyl- und Sozialrecht. Ihre Fragen möchte ich entsprechend Ihrer Nummerierung beantworten.

1. Dublin-Verordnung
Das europäische Dublin-System gilt nach wie vor. Allerdings ist das jetzige System nicht mehr in der Lage, die Zuständigkeit für Asylverfahren fair zwischen den EU-Länder zu verteilen. Die EU-Kommission hat deshalb einen Reformvorschlag für das Gemeinsame Asylsystem gemacht, um zu einem fairen gemeinsamen Asylsystem zurückzukommen.

2. Sichere Drittstaaten
Artikel 16 a Absatz 2 Grundgesetz regelt die Fälle Asylantragstellung nach Einreise aus „sicheren Drittstaaten“. Ist ein Schutzsuchender über einen solchen sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen, besteht gemäß Artikel 16 a Absatz 2 Grundgesetz kein Anspruch auf Schutz vor Verfolgung. Denn die sicheren Drittstaaten bieten Flüchtlingen wie Deutschland Schutz nach den Standards des europäischen Asylrechts bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention. Derzeit sind solche sicheren Drittstaaten die EU-Mitgliedstaaten, und durch Gesetz Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Auch wenn kein Anspruch auf Schutz besteht, folgt hieraus im Umkehrschluss allerdings nicht zwingend, dass man keine Menschen aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen lassen darf oder gar eine Pflicht, Menschen an der Grenze zurückzuweisen. Das europäische Recht, das auch an dieser Stelle das nationale Recht überwölbt, erlaubt hier wohl auch andere Vorgehensweisen.

3. Schutzkategorien
Ist Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, prüft das BAMF prüft in jedem Fall, ob ein Grund besteht, Schutz in Deutschland zu gewähren. Hierfür gibt es die drei Schutzkategorien: den Schutz als Flüchtling sowie den subsidiären Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und als Drittes politisches Asyl nach Art. 16 a Absatz 1 Grundgesetz. Besteht ein solcher Schutzgrund nicht, wird der Asylantrag abgelehnt.

4. Sozialsysteme
Im Moment arbeitet die Koalition daran, steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Ausländer im Einklang mit dem Europarecht zu begrenzen. Konkret geht es in den gegenwärtigen Verhandlungen um Begrenzungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und der Sozialhilfe. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, wie Regelungen im Einzelnen aussehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling

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