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Ansgar Heveling
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Frage von Rolf S. •

Frage an Ansgar Heveling von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heveling,

wie ich aus http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-Politiker-Kampfansage-an-die-liebe-Netzgemeinde-1424958.html entnehmen konnte, sind sie ein Verfechter eines strengen Urheberrechts. Wer urheberrechte verletzt ist böse usw.

Mich würde Ihre Meinung gerne zu folgendem Fall interessieren. Von der Firma Microsoft gibt es wie auch von Google einen Online-Kartendiest namens Bing, wo jeder die Welt aus der Flugzeugperspektive betrachten kann. Auch gibt es eine große Gruppe von freien Hobbykartographen die unter dem Namen Openstreetmap.org freies Kartenmaterial jedermann kostenlos unter der Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen, die eine Quellennennung vorsehen und erzwingen, dass abgeleitete Werke ebenfalls unter dieser Lizenz gestellt werden müssen.

Bei Bing wurden vor kurzem militärische Einrichtungen verpixelt, damit sie nicht mehr zu sehen sind. Laut Auskunft von Microsoft erhielten diese eine "Bitte" von einer Deutschen Behörde, entsprechende Militärkasernen etc. zu verschleiern. Die Deutsche Behörde soll auch passend eine Polygondatei mitgeliefert haben, deren Umrisse 1:1 mit den Umrissen aus den Openstreetmap Karten stammen. Sogar Fehler und Ungenauigkeiten aus Openstreetmap wurden 1:1 übernommen. Quelle und weitere Infos dazu hier http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Bing/2012_Germany_Military_Blurring

Diese Deutsche Behörde hat sich nach meinem Verständnis einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht, da keine Quellennennung noch Angaben zur Lizenz gemacht wurden.

Ihre CDU/CSU Parteikollegen meinten mal, das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,632277,00.html

Ist das Internet auch für Deutsche Behörden ein rechtsfreier Raum wo man sich nicht um Gesetz und Recht schert?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Entsprechend der von Ihnen genannten Quelle ist bislang nicht geklärt, ob die genannte Anfrage überhaupt von einer Bundesbehörde gekommen ist und ob in dieser Anfrage Material von Openstreetmap.org als solches benannt wurde oder nicht. Leider kann ich den konkreten Vorgang in Unkenntnis der genauen Vorgänge daher nicht bewerten.

Grundsätzlich haben Sie natürlich Recht: Wie jeder andere auch haben die staatlichen Behörden das Urheberrecht zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling

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