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Ansgar Heveling
CDU
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Frage von Marion U. •

Frage an Ansgar Heveling von Marion U. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Herr Ansgar Havelling,

haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, weshalb Hühnern die Schnäbel und Schweinen die Schwänze kupiert werden? Nicht aus Tierschutzgründen, wie Sie meinen. Wenn Tiere zu Kanibalismus neigen, dann weil sie falsch gehalten werden - in großen Gruppen in winzigen Käfigen. Wenn Sie dann der Meinung sind, man müsse aus Tierschutzgründen handeln und hier agieren, dann ist das wohl eher eine Verdehung der Tatsachen. Tiere müssen richtig gehalten werden, damit derartige grausame und schmerzhafte Interventionen gar nicht notwendig sind.
Artgerecht bedeutet sicherlich nicht, dass ein Schwein sein kurzes trauriges Leben lang ausschließlich auf Betonspaltenböden verbringen muss mit viel zu vielen anderen Artgenossen. Schweine sind sehr reinlich und intelligenter als Hunde. Sie benötigen Möglichkeiten zum Wühlen, einen sauberen Liegeplatz und Möglichkeiten zur Beschäftigung. Es ist mir klar, dass der Fleischpreis dann deutlich steigen würde - das wäre auch in Ordnung. Denn lediglich der Fleischpreis ist in den vergangenen Jahren (oder Jahrzehnten) nicht -kaum gestiegen. Würden die Leute wieder weniger Fleisch essen, wäre das gesünder und würde zudem noch unser Klima schützen.

Was sagen Sie dazu?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Marion Ullmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ullmann,

hiermit möchte ich gerne Ihre Anfrage vom 15. August zur gewerblichen Tierhaltung und damit verbundenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beantworten.

Den von Ihnen formulierten Vorwurf regelmäßiger Gesetzesbrüche bei der industriellen Haltung von Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass der Tierschutz in der Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt.

Die in der Öffentlichkeit vielfach diskutierten Maßnahmen wie das Kupieren der Schwänze bei Schweinen oder das Enthornen von Rindern dienen vorrangig der Vermeidung von Verletzungen der Tiere und sind im Einzelfall aus Tierschutzgründen geboten. Das Kupieren der Schnabelspitzen von Hühnern und Puten ist jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Mit dieser Maßnahme werden Schäden durch Federpicken und Kannibalismus vermindert. Durch die Verwendung modernster Technologien soll den Tieren aber möglichst wenig Schmerzen bereitet werden.

Für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind nach §15 Abs. 1 TierSchG die Bundesländer zuständig. In der Regel übernehmen die jeweiligen Veterinärämter der Kreise die entsprechenden Kontrollen. In §16 TierSchG sind diejenigen Einrichtungen und Betriebe aufgelistet, die der Aufsicht durch die nach Landesrecht zuständige Behörde unterliegen. Weitere Informationen zum Tierschutz in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter folgender URL:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Tierschutzbericht.html

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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