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Ansgar Heveling
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Frage von Hans Joachim B. •

Frage an Ansgar Heveling von Hans Joachim B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heveling,

nachdem die Regierung bislang eine allgemeine Finanztransaktionsabgabe besser Steuer abgelehnt hat, höre ich heute in den News, daß die Koalition dieser Steuer zustimmt. Warum werden Millionen von Kleinanlegern mit einer zusätzlichen Steuer belastet, die eigentlich die Finanzindustrie treffen soll und Spekulationen einschränken soll, was übrigens sehr zweifelhaft ist. Warum wird nicht ein Maßnahmen Katalog erabeitet und international durchgesetzt - wie im Übrigen schon mehrfach versprochen- , um gezielt die Profiteure aus der Finanzindustrie an den Problemen zu beteiligen, besser zahlen zu lassen? Warum wird wieder die Allgemeinheit belastet und nicht die, die das Problem erzeugt haben?

Mit freundlichen Grüßen, H.J.Breil

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Sehr geehrter Herr Breil,

danke für Ihre Anfrage vom 18. Mai 2010. Die von Ihnen problematisierte Finanztransaktionsabgabe ist zunächst einmal einer der Bestandteile aus dem Konzept zur Finanzmarktregulierung, das die christlich-liberale Regierung infolge der Finanzkrise erarbeitet hat. Mit mehreren Schritten streben wir die Neuordnung der Finanzmärkte und damit einen festen Rahmen an, ein Rahmen, der zu Beginn des Jahrtausends in einem globalen Wettbewerb der Deregulierung aufweichte und mit der Finanzkrise einen negativen Höhepunkt erreicht hat.
Die Neuordnung der Finanzmärkte ist insofern eine besondere Herausforderung an die Politik, als dass bei bestehendem akuten Handlungsbedarf nationale, europäische und weltweite Ebenen, die miteinander eng verflochten sind, berücksichtigt werden müssen. Dabei sind jeweils die unterschiedlichen historischen Gegebenheiten und die unterschiedlichen Interessen von Bedeutung für die Entwicklung von Maßnahmen.
Nun ist es keinesfalls so, dass wir die von Ihnen angeführten „Profiteure aus der Finanzindustrie“ nicht im Blick hätten. Im Juni dieses Jahres haben wir zukunftsfähige Gesetze über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Institutionen und Versicherungsunternehmen beschlossen, die bestimmen, dass die Vergütungspolitik von Banken und Versicherungen so zu gestalten ist, dass die Stabilität der Institute und der Finanzmärkte nicht gefährdet werden kann. Dabei werden die Tarifbeschäftigten aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes deshalb herausgenommen, weil es ja gerade nicht die „normalen“ Bankmitarbeiter/innen gewesen sind, die durch Gehaltsexzesse die Risiken in den Unternehmen erhöht haben.
Zu den bereits auf deutscher Ebene eingeleiteten bzw. beschlossenen Maßnahmen zählen auch das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung, das Leerverkaufsverbot und das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie, die u.a. erhöhte Transparenzvorschriften beinhaltet.
Voraussichtlich Ende August 2010 wird ein Gesetz zur Restrukturierung von Kreditinstituten und zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe) das Bundeskabinett passieren und im Herbst im Deutschen Bundestag behandelt werden. Gerade die Sonderabgabe für alle Kreditinstitute (Bankenabgabe) soll von dem Kreis der potentiellen Adressaten von Restrukturierungsmaßnahmen geleistet werden und hat den Sinn, den Finanzmarkt zu stabilisieren und zu disziplinieren. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahme wird derzeit diskutiert. Aber es soll nach unseren Vorstellungen der Grundsatz gelten: Je risikoreicher das Engagement des Kreditinstitutes, desto höher die Bankenabgabe.
Unter vielen weiteren Anstrengungen und auf den Weg gebrachten Maßnahmen ist für Sie, Herr Breil, die Finanztransaktionssteuer von besonderem Interesse. Nach dem Willen meiner Fraktion bzw. auch der christlich-liberalen Regierung wird diese Maßnahme nun auf europäischer Ebene angestrebt. Die Finanztransaktionssteuer ist eine von mehreren Varianten, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise angemessen zu beteiligen. Bemessungsgrundlage für diese Umsatzsteuer könnten alle börslichen und über börsenartige Plattformen abgewickelte Transaktionen sein inklusive der Geschäfte derivativer Finanzinnovationen. Die im tagtäglichen Zahlungsverkehr üblichen Daueraufträge, Einzüge von Rechnungen oder Sparraten und Überweisungen gehören ausdrücklich nicht dazu. Insofern soll durch diese Maßnahme der übliche Kontokorrent-Kunde eines Kreditinstitutes, sei er Unternehmer oder privater Kleinanleger, nicht betroffen werden. Wie dies auch durch die Gesetzesplanung sicher gestellt werden kann, wird derzeit geprüft.
Die auf europäischer Ebene angestrebte Finanztransaktionssteuer ist von unserer CDU/CSU-Fraktion konzeptionell für die benannten Umsätze so ausgestaltet, dass Steuersätze von 0,01% bis 0,05% in der Diskussion stehen. Wir haben bei der Erarbeitung fest im Blick, dass die Investition privater Anleger in Aktien nicht nachhaltig geschwächt werden darf, da zum Beispiel die private Altersvorsorge auch über den Kapitalmarkt läuft. Insofern steht in der Planung auch eine Befreiung von der Steuer für z. B. staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen.
Sehr geehrter Herr Breil, ich hoffe, dass die vorstehenden Ausführungen für Sie hilfreich waren.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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