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Annika Klose
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Frage von Ralf F. •

Welche Vertrauensschutzregelungen können Sie sich für die Empfehlungen 6 (Geburtsjahr 1962) und 8 (Geburtsjahr 1964) der Alterssicherungskommission vorstellen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für uns gemeinsames Alterssicherungssystems. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende eine einstimmige Einigung erzielen konnten.

Eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann, ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten „Rente mit 63“. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können, wollen wir eine neue Regelung schaffen. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann.

Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen.

Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Jedoch muss hier auch abgewartet werden, wie der genaue Übergang dann final aussieht.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit Bürger:innen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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