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Annika Klose
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Frage von Ulrich G. •

❓ Nachfrage **Sie begründen die bestehende Regelung mit der gegenseitigen Verantwortung innerhalb der Ehe und der damit verbundenen Eigentumsübertragung. Wie ist vor diesem Hintergrund die fortbeste

Begründung

**In Ihrer Antwort verweisen Sie auf die rechtliche Zulässigkeit der Regelung sowie auf die grundsätzliche Idee der gegenseitigen Verantwortung innerhalb der Ehe.

Meine ursprüngliche Frage zielte jedoch auf den Fall, dass dieser Bezugspunkt durch den Tod des ausgleichsberechtigten Partners entfällt.

Gerade in dieser Konstellation stellt sich die Frage, worauf sich die fortbestehende Rentenkürzung noch stützt, wenn die ursprüngliche Begründung – die Absicherung des Partners – nicht mehr gegeben ist.**

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