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Frage von Ulrich G. •

❓ Nachfrage **Sie begründen die bestehende Regelung mit der gegenseitigen Verantwortung innerhalb der Ehe und der damit verbundenen Eigentumsübertragung. Wie ist vor diesem Hintergrund die fortbeste

Begründung

**In Ihrer Antwort verweisen Sie auf die rechtliche Zulässigkeit der Regelung sowie auf die grundsätzliche Idee der gegenseitigen Verantwortung innerhalb der Ehe.

Meine ursprüngliche Frage zielte jedoch auf den Fall, dass dieser Bezugspunkt durch den Tod des ausgleichsberechtigten Partners entfällt.

Gerade in dieser Konstellation stellt sich die Frage, worauf sich die fortbestehende Rentenkürzung noch stützt, wenn die ursprüngliche Begründung – die Absicherung des Partners – nicht mehr gegeben ist.**

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Wie ich bereits in meiner vorherigen Nachricht beschrieben habe, sehe ich aktuell keinen politischen Handlungsbedarf, zumal diese Regelung rechtlich bereits mehrfach überprüft wurde. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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