Gibt es Sanktionen bei gesundheitlichen Einschränkungen? (bei geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld?)
Sehr geehrte Frau Klose,
es wurde betont, daß Menschen, die Hilfe wirklich benötigen – etwa wegen Krankheit – vor ungerechten Sanktionen geschützt werden sollen.
Ich habe große Angst, daß das oft nicht der Fall ist. Leider habe ich aus gesundheitl. Gründen große Schwierigkeiten einen passenden Job zu finden und auszuüben. Die gesundheitl. Probleme werden leider nicht anerkannt und somit bekomme ich keine EU-Rente und zähle damit offiziell als gesund (trotz gesundheitl. Einschränkungen). Durch die geplanten Verschärfungen (Sanktionen) beim Bürgergeld bin ich aber gezwungen, jeden zumutbaren Job anzunehmen, auch wenn der Job für mich persönlich nicht zumutbar ist (aufgrund meiner Gesundheit).
So geht es auch vielen anderen Menschen. Die gesundheitl. Probleme werden nicht anerkannt, man gilt offiziell als arbeitsfähig, muß somit jeden Job annehmen oder mit Sanktionen rechnen.
Wurde diese Problematik im Bundestag, im Ausschuß, bei Beratung mit Sozialverbänden schon explizit besprochen?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen lieben Dank für Ihre Mail und vor allem den Einblick, in ihre ganz persönliche Situation. Wie Ihnen geht es vielen Menschen im Bürgergeld, weshalb uns es ein besonderes Anliegen war, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund wurde schon in den ersten Gesetzesentwürfen festgehalten, dass das Personal im Jobcenter dahingehend geschult werden muss, damit psychische Erkrankungen schnellstmöglich erkannt werden.
Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit der CDU im parlamentarischen Verfahren verhandelt, dass wenn im Fall von einem Terminversäumnis Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen vorliegen, Jobcenter ärztliche oder psychologische Begutachtung anordnen können.
Damit können auch frühzeitig Unterstützung im Verfahren ermöglicht werden, bevor es etwa zu Leistungsminderungen und Leistungseinstellungen kommt. Dies kann durch den psychologischen Dienst der BA, die medizinische Dienste der Krankenkassen oder in Kooperation mit Ärzt:innen und Psycholog:innen geschehen.
Die Überprüfung von wiederholten AU-Bescheinigungen ist eine Klarstellung im Gesetz, dies war bisher auch schon möglich und ist eine Regelung, die auch den Regelungen in der Arbeitswelt entspricht.
Wie bereits angedeutet und auch von Ihnen betont, haben über 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen gesundheitliche Probleme. Je früher hier Maßnahmen, wie beispielsweise eine Reha, ermöglicht werden, desto besser sind die Vermittlungschancen in der Zukunft. Aus diesem Grunde haben wir uns im Gesetz zusätzlich auf Schritte geeinigt, die die freie Förderung der Jobcenter und somit ihre Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich weiter stärken. So können neben einer frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen und psychischen Problemen gezielte und passgenaue Hilfsangebote, auch mit dem Hinweis auf Angebote weiterer Träger, vermittelt werden. Ziel ist es somit Vermittlungshemmnisse nachhaltig abzubauen, sowie die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.
Ich hoffe, dass wir Ihre Frage beantworten konnten. Mir liegt der Austausch mit Bürger:innen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

