Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren: Warum wird der Vertrauensschutz zeitlich so eng verstanden, obwohl die zugrunde liegende Erwerbsentscheidung Jahrzehnte umfasst?
Sehr geehrte Frau Klose,
Sie plädieren gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Auch wer zum Beispiel bereits „nur“ 35 oder 38 Beitragsjahre geleistet hat, hat doch über Jahrzehnte im Vertrauen genau auf das Ziel hingearbeitet, eben DAMIT er nach 45 Beitragsjahren die Möglichkeit hat, abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Diese Beitragsjahre sind nicht einfach zufällig entstanden, sondern sind Teil einer langfristigen Erwerbsentscheidung, die im Vertrauen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen getroffen wurde.
Warum soll dieses Vertrauen erst wenige Jahre vor dem Renteneintritt schutzwürdig sein?
Mit freundlichen Grüßen
Sonja H.

