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Annika Klose
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Frage von Sonja H. •

Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren: Warum wird der Vertrauensschutz zeitlich so eng verstanden, obwohl die zugrunde liegende Erwerbsentscheidung Jahrzehnte umfasst?

Sehr geehrte Frau Klose,

Sie plädieren gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Auch wer zum Beispiel bereits „nur“ 35 oder 38 Beitragsjahre geleistet hat, hat doch über Jahrzehnte im Vertrauen genau auf das Ziel hingearbeitet, eben DAMIT er nach 45 Beitragsjahren die Möglichkeit hat, abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Diese Beitragsjahre sind nicht einfach zufällig entstanden, sondern sind Teil einer langfristigen Erwerbsentscheidung, die im Vertrauen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen getroffen wurde.

Warum soll dieses Vertrauen erst wenige Jahre vor dem Renteneintritt schutzwürdig sein?

Mit freundlichen Grüßen
Sonja H.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.

Ich kann Ihr Argument definitiv nachvollziehen. Grundsätzlich ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ­– der sogenannten „Rente mit 63“ – für mich ein schwieriger Punkt innerhalb des Berichtes der Alterssicherungskommission. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, wollen wir eine neue Schutzrente schaffen. Nach einer individuellen Gesundheitsprüfung soll für sie ein abschlagsfreier Rentenzugang zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich sein. Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen. Zudem lässt die bisherige Rechtsprechung vermuten, dass ein derartiger Zeitraum als angemessen gelten würde. Mir ist bewusst, dass dies für einige Menschen einen Einschnitt bedeutet. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung der „Rente mit 63“ konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen und ob dies überhaupt so umgesetzt wird –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden und ist Teil einer größeren Debatte. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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