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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Peter W. •

Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??

Ich habe 50 Jahre gearbeitet, war keinen Tag arbeitslos, habe 50 Jahre einbezahlt und bekomme jetzt als Rente nur 38 % meines letzten Gehaltes.
Deshalb habe ich seit 1992 (privat, also von meinem NETTO) ca. 210.000,00 € in diverse Direktversicherungen, Pensionsversicherungen und Betriebsrentenkassen eingezahlt. während Andere sich Urlaubsreisen gönnten...
NACH meinem Vertragsabschluss wurde 2004 per unrechtmäßigem Gesetz beschlossen, dass auch für diese Altverträge im Rentenfall noch mal Steuern, Sozialabgaben, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden soll.
Unter diesen Voraussetzungen hätte ich diese Verträge alle nie abgeschlossen, ich habe über 1.200,00 € weniger als bei Vertragsabschluss versprochen.
Wovon soll ich leben?
Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??
Werden Sie sich gegen diese Doppelverbeitragung einsetzen?
Ich werde mein Wahlverhalten nach ihrer Antwort ausrichten – in der Hoffnung, dass ich überhaupt Antwort von Ihnen bekomme.

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihren Unmut nachvollziehen, dass die Belastung von Betriebsrenten nur durch die Einführung eines Freibetrages von der Bundesregierung abgemildert wird. Ihr Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht auszunehmen, können wir dennoch aus diversen Gründen nicht aufgreifen, da der Verzicht auf eine Verbeitragung der Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würde.

Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht mit der Einführung eines Freibetrages eine Lösung gewählt, die die betroffenen Menschen zumindest ein bisschen entlastet. Kritisch sehen wir aber, dass diese Entlastung ausschließlich von den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht wird.

Uns ist bewusst, dass diese Lösung immer noch von diejenigen als ungerecht empfunden wird, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und diesen aus ihrem Nettoeinkommen finanziert haben. Das Problem ist, dass die Verträge, in die vor 2004 aus dem Nettolohn eingezahlt wurde, nicht von denjenigen Verträgen getrennt werden können, in die Beiträge aus dem Bruttolohn eingezahlt wurden, da die Versicherungen über keine geeignete Datengrundlage verfügen. Deshalb haben auch wir uns im Vorfeld des Gesetzesentwurfs für die Freibetragslösung eingesetzt, die die Bundesregierung jetzt in Gesetzesform gießen wird.

Uns ist bewusst, dass diese „kleine Lösung“ insbesondere diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Gleiches gilt für Menschen, die sich mit dem Eintritt in den Ruhestand ihre Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lassen. Aber wir mussten in puncto finanzieller Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und haben uns daher für den Freibetrags-Kompromiss entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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