Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in Stuttgart
Anna Deparnay-Grunenberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Günter G. •

Frage an Anna Deparnay-Grunenberg von Günter G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Deparnay-Grunenberg.

Meine Frage an sie als Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Tourismus:

Ab 2019 müssen Elektro-Autos Lärm machen. In etlichen Untersuchungen zur Geräuschimmision von Elektrofahrzeugen (z.Bsp. u.A.Untersuchungen auf der Aussengeräuschmesstrecke der Fordwerke in Köln Merkenich, publiziert zum Thema Elektromobiltät von Kathrin Dudenhöfer) wurde doch festgestellt dass sich moderne Benzin- und Dieselmotoren im Wesentlichen nicht von Elektroautos unterscheiden.

1. Warum wird hier ein enormer Vorteil einer neuen Technologie komplett zerstört da ja erwiesen ist dass Verkehrslärm krank macht?

2. Auf welcher Grundlage (Studie/Untersuchung) wurde diese Entscheidung gefällt?

3. Wie verträgt sich eine solche Verordnung mit der Tatsache dass sich Fussgänger und Fahrradfahrer, die ja ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind, Kopfhörer aufziehen dürfen und somit selbst gefährden? Denn selbst wenn KEINE Musik gehört wird reduziert sich das Hörvermögen beträchtlich!

Ich selbst fahre seit 8(!) Jahren Elektrofahrzeuge und habe in dieser Zeit nicht eine prikäre Situation gehabt.

Freundliche Grüsse
G. G.

Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in Stuttgart
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.

Vielen Dank für Ihre Frage und schön zu lesen, dass Sie bereits elektrisch unterwegs sind.

Sie beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 540/2014, die sich mit dem Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen beschäftigt. E-Autos müssen ein automatisches Schallzeichen erzeugen bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren. Über die Geschwindigkeit hinaus ist das Auto allein durch das Reifengeräusch zu hören und das Schallzeichen ist nicht mehr verpflichtend. Vermutlich wissen Sie schon, dass Sie bei ihrem E- Fahrzeug auch kein akustisches Warnsystem (AVAS) nachrüsten müssen, die Verordnung bezieht sich auf Neuzulassungen.

Sie haben Recht Verkehrslärm macht nachweislich krank und es ist notwendig diesen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund kann ich ihren Frust über die Verordnung nachvollziehen. Ein Trost: Es wurden daher auch Grenzwerte für den Geräuschpegel festgehalten. Das Schallsignal ist immer noch leiser als die Motorengeräusche eines konventionellen PKW (und auch hier kommen neue Grenzwerte für künftig leisere Autos auf den Straßen. (Kleiner Exkurs: Was mich übrigens im Verkehrsausschuss besonders umtreibt: Wie bekommen wir unsere Güter von der Straße auf die Schiene? Ein Güterzug ersetzt 52 LKW! Man stelle sich vor wie viel leiser und sicherer unsere Autobahnen würden?)

Zum Thema Sicherheit:
Wenn LKW rückwärts fahren, erzeugen diese ebenfalls zur Warnung ein Geräusch. Bei Fragen der Sicherheit ist immer eine Abwägung nötig. Sie hatten bislang mit Ihrem Fahrzeug keine Situation, in der Sie ein solches Geräusch für sinnvoll erachten. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass sie niemals solche Situationen haben werden und auch keine anderen Verkehrsteilnehmenden.
Wir nehmen am Straßenverkehr - im Idealfall- mit allen Sinnen teil. Und gerade in 30er Zonen ist durch parkende Autos etc. die Kreuzungssituation für Fußgänger und Radfahrer - insbesondere die Kleinsten- leider z.T. schwer überschaubar. Da hilft es durchaus sich neben dem Sehen auch auf das Hören verlassen zu können.

Wenn Leute im Straßenverkehr durch Kopfhörer Ihren Hörsinn mindern und sich selbstgefährden ist das deren Sachen. Unterschied: Fremd- und Selbstgefährdung! Vergleichbar mit anderen Verhaltensweisen wie dem Rauchen. Rauchen ist in vielen (v.a. Innenbereichen) verboten, da andere unfreiwillig mitgefährdet werden.

ich hoffe das hilft Ihnen weiter! Und wünsche Ihnen weiterhin gute und sichere Fahrt!
 

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