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Anna Aeikens
CDU
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Frage von Juran B. •

Wie passt es zusammen, dass die CDU die Landwirtschaft als wichtig bezeichnet, aber gleichzeitig niedrigere Löhne dort befürwortet?

Hallo Frau Aeikens,

ich habe gehört, dass Ihr Kollege Johannes Steiniger meint in der Agrarzeitung, Landarbeiter sollten weniger als den Mindestlohn bekommen können. Das verstehe ich nicht so ganz.

-> https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/-151877

Sie und die CDU sagen doch oft: "Die Landwirtschaft ist das Rückgrat unserer Gesellschaft" und "Ohne Bauern gibt es kein Essen". Das stimmt ja auch! Aber wenn die Landwirtschaft so wichtig ist, warum sollen dann die Leute, die dort arbeiten, schlechter bezahlt werden als überall sonst?

Stellen Sie sich vor, Sie müssten als Abgeordnete weniger verdienen als alle anderen Politiker. Würden Sie dann noch genauso motiviert sein? Ich glaube nicht.

Gute Arbeit verdient guten Lohn - das gilt doch für alle Bereiche. Wenn wir wollen, dass mehr Deutsche in der Landwirtschaft arbeiten, müssen wir sie auch ordentlich bezahlen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen wichtigen und unschätzbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und verdienen deshalb unsere Anerkennung sowie verlässliche Rahmenbedingungen. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland stehen im internationalen Wettbewerb. Besonders im Bereich der Sonderkulturen sind sie oft auf Saisonkräfte angewiesen und die Lohnkosten sind hier ein bestimmender Faktor. Bei zu hohen Arbeitskosten droht die Produktion ins Ausland abzuwandern. Vor diesem Hintergrund gab es den Vorschlag, für Arbeitskräfte, die nur in der Hochsaison nach Deutschland kommen, Ausnahmen vom Mindestlohn zu prüfen.  

Bundesminister Alois Rainer hat eine entsprechende Prüfung veranlasst, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine Ausnahme rechtlich nicht möglich ist. Dies ergebe sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Der Mindestlohn ist als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gilt für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.

Dennoch bleibt die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für viele Höfe und landwirtschaftliche Betriebe eine große Herausforderung. Deshalb wird sich die Bundesregierung auch weiter für eine Entlastung über die Sozialversicherungsbeiträge einsetzen, zum Beispiel im Rahmen einer Ausweitung der geltenden 70-Tage-Regelung, der Senkung der Stromsteuer, Entlastungen bei Agrardiesel und dem Abbau von Bürokratiekosten.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Aeikens, MdB 

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