(...) Rot-Rot-Grün hat allerdings zugleich eine Klarstellung vorgenommen, dass die Beitragsfreiheit eines Geschwisterkindes nicht die soziale Staffelung aufhebt. Dazu heißt es im §30 Absatz 5 (neu): "(5) Die Regelungen zur Elternbeitragsfreiheit haben auf die Bestimmungen zur sozialen Staffelung nach § 29 Abs.2 Satz 3 und deren Anwendung keinen Einfluss. (...)
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