Frage von Emil S. • 20.06.2024

Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Bildnachweis: MWAEV, Photo: Hell
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
Das Saarland sieht nach wie vor einige Verbesserungsansätze für das Cannabisgesetz.
Das Saarland hat sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da wir einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf sahen.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.