Frage von Selina O. • 15.04.2025

Antwort von Anke Rehlinger SPD • 06.08.2025
Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.
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Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Auch wenn es politisch starke Argumente für einen Prüfantrag gibt, ist für mich eine akribische Vorbereitung & Abwägen aller Vor- und Nachteile entscheidend.