Ich erachte die verfassungsrechtliche Beobachtung der Partei „Alternative für Deutschland“ durch das Bundesverfassungsgericht so lange für verhältnismäßig, wie Personen Teil dieser Partei sind, die nicht zweifelsfrei mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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