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Anke Frieling
CDU
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Frage von Claus S. •

Bis wann kann die Stadt beim geplanten Diebsteich-Bahnhofsgebäude ihr "Tunnelrücktrittsrecht" ausüben, was kostet das vor bzw. nach dem 31.12.2022 und wann wird die Bürgerschaft damit befasst?

Sehr geehrte Frau Frieling,

angeblich hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit dem Diebsteich-Investor eine Kündigungsklausel vereinbart, weil sich die vom Investor zu errichtenden Bahnhofsgebäude in ihrer bisherigen Form sehr wahrscheinlich nicht mit dem geplanten Verbindungsbahnentlastungtunnel vertragen:

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/36849-hamburg-stadt-hat-bislang-geheim-gehaltenes-tunnel-ruecktrittsrecht-vereinbart.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage, die mich aufgrund eines technischen Problems erst jetzt erreicht hat. Ihre Frage hat sich vermutlich zwischenzeitlich erledigt. Falls nicht, nehmen Sie bitte gern hier oder direkt Kontakt zu mir auf unter kontakt@ankefrieling.de.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Frieling

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