Gemäß des Bundesurlaubsgesetz soll Urlaub grundsätzlich nur durch eine Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt werden, da er der Erholung bzw. dem Gesundheitsschutz des bzw. der Beschäftigten dient. DIE LINKE unterstützt das.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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