Kürzung der Psychotherapiehonorare: Weshalb beginnt man in einem Bereich zu kürzen, der für Menschen immer wichtiger wird
Moin Frau, Tropf-Schaffarzyk , ich wende mich als Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin aus Ostrhauderfehn an, in der Hoffnung das Sie die aktuelle politisch Brisanz der aktuellen Gesundheitspolitik infrage stellen. Ich arbeite seit 26 Jahren in eigener Praxis. Seitdem habe ich viel Geld in ein abgeschlossenes Hochschulstudium in eine zusätzliche Ausbildung als Psychotherapeutin und viele Weiterbildungen gesteckt. Aktuell bezahle ich aus meiner eigenen Tasche viel Geld für eine Weiterbildung in Gruppen Psychotherapie, um noch mehr Patienten behandeln zu können da der Andrang bei meiner Praxis extrem hoch ist. Meine Praxis befindet sich in Ostfriesland. Nun wurde leider eine Honorarkürzung vorgenommen, obwohl wir Psychotherapeuten im Vergleich zu sämtlichen Facharztgruppen am aller wenigsten verdienen. Weshalb beginnt man in einem Bereich zu kürzen, der für Menschen immer wichtiger wird. Kinder mit unbehandelten psychischen Problemen kosten langfristig der Gesellschaft viel Geld.MfG
Sehr geehrte Frau E. R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihre Verunsicherung sowie Ihren Unmut vollkommen nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen. Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regelt, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.
Der Gesetzgeber delegiert diese Aufgaben aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung unmittelbar Verantwortung tragen, da nur hier die notwendige Expertise und Datengrundlage vorhanden sind. GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss gemäß § 87 SGB V, wobei die KBV die Vergütungsinteressen der niedergelassenen Ärzte einschließlich der Psychotherapeuten wahrnimmt. Können die Parteien keine Einigung erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dieser wird um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, um einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeizuführen.
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht – laut der KBV um fast fünf Prozent. Die Kontrahenten haben infolge des Spruches sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung veröffentlicht. Beiden Parteien steht nun eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen; die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wacht im Rahmen der sogenannten Rechtsaufsicht darüber, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Diese Aufsicht beschränkt sich rein auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Sie muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden; das BMG kann die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen der Selbstverwaltung also nicht prüfen oder bewerten.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung, zumal viele Patientinnen und Patienten bereits heute lange auf einen Therapieplatz warten müssen.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende konkrete Schritte eingeleitet:
Wir haben Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann.
Gleichzeitig haben wir das BMG als Rechtsaufsicht aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für uns als SPD ist dabei völlig klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapien zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums aufmerksam prüfen und uns intensiv dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Troff-Schaffarzyk, MdB
