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Anja Schulz
FDP
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Frage von Heike R. •

Warum noch immer nichtvermittelbare Besteuerung?

Sehr geehrte Frau Schulz,

ich habe 3 Fragen zur, meiner Überzeugung nach, ungerechten Steuerpolitik der FDP.
1. Warum wird Babynahrung mit 19% MwSt belegt, Katzenfutter aber nur mit 7% MwSt ??
2. Warum wird Leitungswasser mit 7% MwSt belegt, Mineralwasser aber mit 19% MwSt???
3. Warum werden In der Energiekrise Hausbesitzer, die sich einen Holzofen kaufen, was Mietern verwehrt ist (!!!), bevorteilt. Sie Zahlen für den Brennstoff Holz nur 7% MwSt, Mieter für Brennstoff Gas und Strom aber 19% MwSt, ohne Chance auf Holz auszuweichen.
Zudem hat das EU-Parlament die Einstufung von Erdgas als nachhaltig gebilligt, was Holuöfen nicht sind.
Wann endlich wird die FDP die ungerechte MwSt novellieren?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das in der heutigen Form bestehende System der Umsatzbesteuerung wurde vor gut 55 Jahren eingeführt. Durch die Vielzahl an Änderungen, die seither vorgenommen wurden, ist zwischenzeitlich eine oftmals nur schwer nachvollziehbare Differenzierung zwischen dem Regel- und dem ermäßigten Steuersatz entstanden. Diese Entwicklung haben in den vergangenen Jahrzehnten alle Parteien in Regierungsverantwortung mitgetragen. Der FDP hierfür nun die alleinige Verantwortung zuschreiben zu wollen, greift meines Erachtens nach zu kurz. Vielmehr war es den Freien Demokraten stets ein Anliegen, die Anwendung der reduzierten Umsatzsteuersätze so zu gestalten, dass sie für Bürger:innen und Unternehmen gut verständlich und für Finanzbehörden einfach anwendbar sind.

Dass die oben geschilderte Entwicklung eine praktische Anwendung der unterschiedlichen Steuersätze in der Praxis unnötig verkomplizieren kann, haben Sie mit Ihren Beispielen anschaulich herausgearbeitet. Letztlich erfolgt die Abgrenzung hier auf Grundlage europarechtlicher Vorgaben sowie den Vorschriften des Zolltarifs.

Auch ich halte es für geboten, das bestehende System anzupassen. Ausnahmen vom vollen Umsatzsteuersatz sollten überprüft und die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf ein Minimum reduziert werden – getreu dem Motto „Weniger ist mehr“.  Ihre Ausführungen nehme ich daher gerne zum Anlass, dieses Thema mit meinen Kolleg:innen in Fraktion und Koalition zu debattieren und auf eine nachvollziehbarere Ausgestaltung der Umsatzsteuer hinzuwirken.

Ich hoffe, Ihnen eine nachvollziehbare Antwort auf Ihre Fragen gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Schulz  

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