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Anja Karliczek
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Frage von Fred G. •

Frage an Anja Karliczek von Fred G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau

Ich würde gerne wissen, ob Sie bei der aktuellen Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen die negativen psychologischen und sonstigen Auswirkungen des Maskentragens bei Kindern gründlich abwägen und dringend daran appellieren, den Ländern eine Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen zu empfehlen. Wie soll man als Lehrkraft den Kindern noch vermitteln, dass sogar bei einer Inzidenz unter 10 (!) noch Maskenpflicht ist, trotz extremer Temperaturen und einer offensichtlich hohen Belastung der Kinder im Unterricht? (Aus eigener Erfahrung konnte ich das in den letzten Wochen beobachten, auch wenn mir selbst die Masken nicht so viel ausmacht.) Welche Perspektive auf Normalität kann man den Kindern geben, wenn man sich sogar in der momentan entspannten Situation von den teilweise diffusen Ängsten einiger Eltern leiten lässt? Eine Maskenpflicht zu Beginn des Schuljahres hätte ja auch zur Folge, dass sich neue Schüler:innen und Lehrkräfte mit Maske kennenlernen müssten, was sicherlich kontraproduktiv wäre für einen motivierenden Start nach den enormen Belastungen des vergangenen Jahres. Vor allem in der Ganztagsschule sollte man statt eines Maskengebots vielleicht lieber über ein Verbot von FFP2-Masken nachdenken, wenn einem das Wohl der Kinder am Herzen liegt, oder nicht? Schließlich wird empfohlen, diese nach spätestens 75 Minuten für eine Dauer von 30 Minuten abzulegen, was faktisch nicht gewährleistet werden kann! Für Erwachsene, die eine Lobby haben, gilt der Arbeitsschutz, für Kinder anscheinend nicht. Warum haben einige Bundesländer zumindest wieder Alltagsmasken bei Kindern erlaubt, aber andere nicht, und vom Bund gibt es dazu nicht zumindest eine Empfehlung?

Quelle: https://www.rnd.de/politik/ffp2-maske-fur-kinder-experten-raten-vom-tragen-ab-GQQXT37445E4VMNUO4GRPW7E7U.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Goldmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sind jedoch leider bei uns falsch adressiert. Die Entscheidung, ob an den Schulen Maskenpflicht besteht oder nicht, wird auf der Länderebene getroffen. Der Bund hat hier aufgrund der im Grundgesetz festlegten Zuständigkeiten keine Handlungsmöglichkeit. Daher darf ich Sie bitten, sich mit Ihren ausführlichen Überlegungen an den Berliner Senat zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/bildung/

Viele Grüße
Team Anja Karliczek

 

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