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Frage von Harald E. •

Frage an Angelika Schorer von Harald E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schorer,

ich bin ehrenamtlich im BRK Augsburg-Stadt als Rettungshundeführer und Verantwortlicher für Einsätze der Rettungshundestaffeln im BRK Bezirksverband Schwaben tätig.
Kürzlich las ich eine Meldung, wonach ein Antrag der SPD-Fraktion und der Freien Wähler im Innenausschuß auf eine "generelle Retterfreistellung" abgelehnt wurde. Daher nun meine Frage:
Sind denn Angehörige der Rettungshundestaffeln, von Betreuungseinheiten und viele andere mehr, weiter nur Retter zweiter Klasse? Auch deren Einsätze sind dringlich und zur Rettung von Menschenleben bzw. zur Abwendung von gesundheitlichen Schäden von Nöten.
Gerade als Einsatz-Verantwortlicher für die Rettungshundestaffeln des BRK in Schwaben habe ich oft das Problem, dass wir tagsüber bei Vermisstensucheinsätzen mit gerade mal der Hälfte der eigentlich möglichen Einsatzkräfte auskommen müssen, weil diese von ihrer Arbeit nicht weg können.
Wir fallen nicht unter die "Retterfreistellung" und sind wenn, dann auf den guten Willen unserer Arbeitgeber angewiesen, um an den Einsätzen teilnehmen zu können. Gleiches gilt, wenn wir nächtelang im Einsatz sind und dann am Morgen zur Arbeit müssen.
Frage: War das wirklich so gewollt bei der Änderung des Gesetzes? Wird unsere Tätigkeit hier als aufschiebbar und minderwertiger bewertet, als die der "echten Retter"? (für uns hat es fast so den Eindruck).
Ich habe große Probleme das meinen Einsatzkräften zu erklären und kann der bisherigen Argumentation auch nicht so recht folgen.

Ich wäre Ihnen für eine Erläuterung sehr sehr dankbar.

Freundliche Grüße!
Harald Erbe

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