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Anette Kramme
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Frage von Jürgen G. •

Frage an Anette Kramme von Jürgen G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kramme !
Finanzminister Herr Steinbrück hatte doch einmal gesagt, wenn Banken Gelder vom Staat in Anspruch nehmen,sollten die Gehälter auf max. 500 000 € jährlich festgelegt werden. Leider hört man nichts mehr von diesem Vorschlag.Mich würde also interessieren,ob er Wort gehalten hat???
Momentan ist es ja so, dass die Banken mit fehlspekulationen den Staat und das Volk in eine große Kriese gestürzt haben. Mich würde dazu noch interessieren, ob und wie die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gonsior

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gonsior,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Am 17.10.2008 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das von Ihnen angesprochene Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes wurde nicht beschlossen, um das Finanzvermögen der Banken zu retten oder gar um schlechten Bankmanagern zu helfen. Das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes dient dem Ziel, die Finanzierungskreisläufe und damit auch die Kreditvergabe an Unternehmen wieder sicherzustellen. Dies hilft den Unternehmen, zu investieren und Arbeitsplätze zu erhalten.

Ziel des Maßnahmepakets ist es nicht, Geld an die Banken zu verteilen, sondern Risiken abzusichern. Dabei erfolgt keine Leistung ohne Gegenleistung. Die Hilfen für die angeschlagenen Finanzinstitute gibt es nur, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen, sich an bestimmte Regeln halten. Zu diesen Regeln gehören: Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, sowie Auflagen zur Begrenzung der Managergehälter und der Bonuszahlungen. Banken, die das Rettungspaket des Bundes in Anspruch nehmen, müssen folglich die Gehälter der Organmitglieder und Geschäftsleiter auf max. 500.000 Euro begrenzen. Ausschüttungen an die Aktionäre, so genannte Dividenden, müssen für den Zeitraum der Unterstützung ausgesetzt werden. Gleiches gilt für Bonuszahlungen und Abfindungen.

Banken, die vom Fonds Gebrauch machen, haben eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, in welche die genannten Bedingungen aufgenommen werden. Die Vergütungen der Manager müssen im Geschäftsbericht ausgewiesen werden und sind damit für jedermann nachvollziehbar. Weiterhin wird ein Wirtschaftsprüfer eingesetzt, der die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen überwacht und dem Bundesfinanzministerium Bericht erstattet.

Sie fragen ferner, ob und wie die „Verantwortlichen“ der der derzeitigen Krise zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist in der Tat kaum nachvollziehbar, wenn Entscheidungsträger in den Unternehmen nicht nur für ihre Fehlentscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern die Unternehmen mit Abfindungen in Millionenhöhe verlassen. Hierauf hat die Politik aber keinen direkten Einfluss.

Die SPD hat daher im Abschlussbericht der Projektgruppe des SPD Parteivorstands „Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten“ vom 27. Oktober 2008 die Forderung nach einer persönlichen Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte in ihrem Maßnahmenkatalog erhoben.

Zwar ist diese Haftung bereits heute in § 93 und § 116 AktG strikt geregelt, doch wurden bisher nur selten Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Sie haften gegenüber der Gesellschaft für leichtestes Verschulden ohne jede höhenmäßige Begrenzung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Außerdem gilt eine Beweislastumkehr zu ihren Lasten.

Offenbar bedarf es hierfür vor allem eines grundlegenden Kulturwandels
in den Unternehmensführungen. Insbesondere die Aufsichtsräte müssen
künftig ihre Kontrollaufgaben im Sinne des Unternehmens als Ganzem und
seiner Anteilseigner verantwortungsbewusster und mit größerem Nachdruck
wahrnehmen und im Falle unzureichender Ergebnisse des Managements die
gesetzlich möglichen Sanktionen auch durchsetzen.

Gerne können Sie sich bei Rückfragen auch direkt über E-Mail ( anette.kramme@wk.bundestag.de ) an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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